Der Flugplatz ist ab Montag 22. 02. 2021 wieder geöffnet.
Ab Montag, 22.02.2021 können Sportanlagen unter freiem Himmel, unter bestimmten Auflagen, wieder geöffnet werden!
Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist wieder zulässig. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
New: EU-Registrierungspflicht vorübergehend ausgesetzt

Flugplatz und Wegbeschreibung
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L 39 Druckfrisch
letzte Änderung: 26. Februar 2021 @ 16:02
Der Unterstand bleibt weiterhin geschlossen!